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Beantragung des Ehegattenvisums mit Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit

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Beantragung des Ehegattenvisums mit Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit

Wenn Sie sich in der einzigartigen Situation befinden, dass Sie einen selbständigen Partner im Vereinigten Königreich haben und diesem nachziehen möchten, könnte das Ehegattenvisum für das Vereinigte Königreich, auch bekannt als Partnervisum, der richtige Weg für Sie sein.

Überblick über das britische Ehegattenvisum mit selbständigem Einkommen

Das Ehegattenvisum für das Vereinigte Königreich fällt unter die Kategorie Familienvisum und ist für Personen gedacht, die mit ihrem Partner länger als 6 Monate im Vereinigten Königreich bleiben wollen. Dieses Visum kann beantragt werden, wenn Ihr Partner britischer Staatsbürger, ein Flüchtling im Vereinigten Königreich oder ein ständiger Einwohner des Vereinigten Königreichs ist. Um das Antragsverfahren in Gang zu bringen, ist es wichtig, dass Sie die Einkommensanforderungen für das Ehegattenvisum erfüllen und die Echtheit Ihrer Beziehung nachweisen.

 

Selbstständige Erwerbstätigkeit im Rahmen der Einwanderungsbestimmungen

Um vom Innenministerium als Selbstständiger anerkannt zu werden, müssen Sie Einzelunternehmer, Miteigentümer oder Gesellschafter eines Unternehmens sein. Auch die Tätigkeit als Angestellter oder Geschäftsführer einer bestimmten Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz im Vereinigten Königreich gilt als selbständige Tätigkeit. Wichtig ist, dass das Unternehmen zum Zeitpunkt der Beantragung des Ehegattenvisums in Betrieb sein muss.

Erfüllung der finanziellen Anforderungen für das Ehegattenvisum durch selbständiges Einkommen

Bis zum Frühjahr 2024 ist ein Jahreseinkommen von mindestens 18.600 £ erforderlich, danach sind Anpassungen geplant. Es gibt zwei Kategorien für den Nachweis des Einkommens von Selbstständigen: Kategorie F, bei der das Einkommen des letzten Geschäftsjahres nachzuweisen ist, und Kategorie G, bei der das durchschnittliche Einkommen der letzten zwei Geschäftsjahre anzugeben ist.

Frühjahr 2024 Änderungen

Ab dem Frühjahr 2024 wird das Mindesteinkommen auf 29.000 £ steigen, mit geplanten Erhöhungen auf 34.500 £ und schließlich 38.700 £. Für diejenigen, die einen Antrag in Erwägung ziehen, lautet der wichtigste Ratschlag, umgehend zu handeln - eine möglichst frühzeitige Antragstellung gewährleistet eine reibungslosere Navigation durch diese bevorstehenden Änderungen. Eine wichtige politische Änderung, die im Frühjahr 2024 in Kraft tritt, ist der Ausschluss eines separaten Kinderelements aus der Mindesteinkommensanforderung. Für Personen, die derzeit ein Visum besitzen oder einen Antrag stellen, bevor die Mindesteinkommensgrenze angehoben wird, wird die Bewertung an die bestehenden Einkommensanforderungen angepasst. Dies gilt auch für Personen, die derzeit im Besitz eines Verlobungsvisums sind, selbst wenn sie planen, später zu einem Ehegattenvisum überzugehen, während für Personen, die diesen Weg nach der Einführung der Änderungen einschlagen, die Bewertung auf der Grundlage der aktualisierten Kriterien erfolgt. Um einen reibungslosen und erfolgreichen Antragsprozess zu gewährleisten, ist es wichtig, über diese Änderungen informiert zu sein.

Berechnung des Finanzbedarfs für selbständige Antragsteller

Der Nachweis des finanziellen Einkommens umfasst die Überprüfung der Selbstveranlagungs-Steuererklärung für das betreffende Geschäftsjahr. Verschiedene Einkommensquellen, wie z. B. Einkommen als Angestellter oder Nicht-Angestellter, Dividenden, Mieteinnahmen, Freibeträge, Renteneinkünfte und Ersparnisse, können kombiniert werden, um die finanzielle Anforderung zu erfüllen.

 Erforderliche finanzielle Dokumente

Als Teil der Anforderungen für das Ehegattenvisum ist der Nachweis eines Mindesteinkommens von £18.600 entscheidend. Welche Unterlagen dafür erforderlich sind, hängt von der für Sie zutreffenden Kategorie der selbständigen Erwerbstätigkeit ab.

Für Einzelunternehmer, Miteigentümer oder Aktionäre:

  • Jährliche Steuererklärung zur Selbstveranlagung (SA300/SA302)

  • Nachweis einer eindeutigen Steuernummer

  • Persönliche Kontoauszüge

  • Kontoauszüge des Unternehmens

  • Nachweis der Registrierung bei HMRC als SelbständigerSelbständiger

  • Nachweis des Franchisevertrags

  • Bescheinigung über die Mehrwertsteuerregistrierung und -erklärung (wenn der Geschäftsumsatz £79,000 Pfund übersteigt)

  • Nicht geprüfte Jahresabschlüsse des Unternehmens für das Geschäftsjahr

  • Geprüfte Jahresabschlüsse des Unternehmens für das Geschäftsjahr

  • Nachweis der Zustimmung der örtlichen Planungsbehörde für den Standort des Unternehmens.

 

Für Angestellte oder Direktoren einer spezifizierten Gesellschaft mit beschränkter Haftung:

  • Nachweis der Eintragung des Unternehmens beim Registrar of Companies

  • Geprüfte und ungeprüfte Abschlüsse für das Geschäftsjahr (mit Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers)

  • Aktueller Ernennungsbericht

  • Company Steuererklärung (CT600), die bei der HMRC eingereicht wurde

  • Persönliche Kontoauszüge, die Bargeldeinsparungen ausweisen

  • Geschäftskontoauszüge für das letzte Geschäftsjahr mit Angabe des Bruttoeinkommens

  • Mehrwertsteueranmeldung und -erklärung (wenn das Geschäftseinkommen £79,000 Pfund übersteigt)

  • Nachweis des Eigentums oder der Miete von Geschäftsräumen

  • Nachweis der PAYE-Referenznummer

  • Rechnungsstellenreferenz.

 

Für Angestellte:

  • Gehaltsabrechnungen

  • Bankauszüge für das Geschäftsjahr

  • P60.

 

Dividendenertrag:

  • Dividendenbelege für das Haushaltsjahr.

 

Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen ist auch ein Nachweis über das Renteneinkommen für das betreffende Geschäftsjahr erforderlich. Wenn Sie sicherstellen, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen, wird das Antragsverfahren für das Ehegattenvisum reibungsloser und erfolgreicher verlaufen.

Weitere erforderliche Dokumente für den Antrag auf ein Visum für einen selbständigen Ehepartner

Zusätzlich zu den finanziellen Unterlagen müssen die Antragsteller die Echtheit ihrer Beziehung nachweisen. Zu den erforderlichen Dokumenten gehören Pässe, biometrische Aufenthaltsgenehmigungen, nationale Versicherungsnummern, Tuberkulose-Testergebnisse, Fotos des Paares, Chatprotokolle in sozialen Medien und Belege für gemeinsame finanzielle Verpflichtungen.

 Zusätzliche Anforderungen für das Ehegattenvisum

Abgesehen von den finanziellen Voraussetzungen müssen die Antragsteller auch die Altersanforderungen erfüllen, und beide Partner müssen dauerhaft im Vereinigten Königreich ansässig sein. Für diejenigen, die noch nicht verheiratet sind, ist der Nachweis der Echtheit und Dauer der Beziehung unerlässlich.

Häufige Gründe für die Ablehnung eines Visumantrags für Ehepartner

Um eine Ablehnung des Visums zu vermeiden, ist es wichtig, die häufigsten Fallstricke zu kennen. Probleme wie die Nichterfüllung der finanziellen Anforderungen, die Unfähigkeit, die Echtheit der Beziehung zu beweisen, Vorstrafen und allgemeine Untauglichkeit sind häufige Gründe für die Ablehnung von Anträgen.

Wie Any Visa Ihre Reise zum Ehegattenvisum für Großbritannien unterstützt

Die komplizierte Beantragung eines Ehegattenvisums für das Vereinigte Königreich mit ihrer Vielzahl an erforderlichen Dokumenten kann eine Herausforderung sein. Hier kommt der Immigration Advice Service von Any Visa ins Spiel. Unsere Experten unterstützen Sie bei der Vorbereitung eines aussagekräftigen Antrags, indem sie Sie bei der Zusammenstellung der erforderlichen Dokumente beraten.

Wir bei Any Visa sind uns der Bedeutung der Familienzusammenführung bewusst, und unsere engagierten Einwanderungsexperten sind bestrebt, diese zu erleichtern. Hier erfahren Sie, wie wir Sie unterstützen können:

  • Durchführung von Video- oder persönlichen Beratungsgesprächen nach Ihren Wünschen.

  • Überprüfung Ihrer Dokumente, um sicherzustellen, dass sie für den Antrag geeignet sind.

  • Einschätzung Ihrer Eignung für das Ehegattenvisum.

  • Unterstützung beim genauen Ausfüllen Ihres Antragsformulars.

  • Sicherstellen, dass Sie ausreichende Beweise für die Echtheit Ihrer Beziehung haben.

  • Unterstützung bei der Erstellung einer Vollständigkeitserklärung, die Ihrem Antrag beizufügen ist.

  • Vertretung im Falle einer Überprüfung, wenn Ihr Antrag abgelehnt wird.

Mit einem ausgezeichneten Team, das sich mit den Einwanderungsgesetzen auskennt und zahlreiche Erfolge vorzuweisen hat, stehen wir Ihnen zur Seite. Ganz gleich, ob Sie Unterstützung bei der Erfüllung der finanziellen Anforderungen benötigen, das Verfahren für Sie entmutigend ist oder Sie einfach nur einen Fachmann zu Rate ziehen möchten, wenden Sie sich an uns. Rufen Sie uns an unter +44 0203 393 3328 oder Kontaktieren Sie uns auch online  besuchen Sie unsere Spouse Visa UK Seite.

  • Veröffentlicht am: 24.01.2024

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